Erbengemeinschaften mit Immobilien

Erbengemeinschaften mit Immobilien

In unserer Beratung haben wir oft mit Erbengemeinschaften zu tun – wenn wir Immobilien mit Mandanten kaufen sowie beim Verkauf von Immobilien.

Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn ein Erblasser von mehreren Erben beerbt wird. Oft finden sich dann Verwandte oder auch familienfremde Personen bunt zusammengewürfelt als gemeinsame Eigentümer eines Mehrfamilienhauses oder Grundstücks wider.

Wenn sich alle Beteiligten einen Überblick über die geerbte Immobilie und ihre Werthaltigkeit verschafft haben, kommen nicht selten unterschiedlichste Zielrichtungen der einzelne Erben ans Tageslicht.

Ein Erbe möchte vielleicht das Familienerbe er- und behalten; ein anderer das Haus möglichst schnell verkaufen.

Fakt ist, die Erbengemeinschaft muss vorerst gemeinsam agieren und sollte versuchen, eine gemeinsame Stoßrichtung zu finden.

Ansonsten kann es zu unschönen Situationen kommen.

Beispielsweise den Teilverkauf eines Erbteils an einen fremden Dritten, der dann Mitglied in der Erbengemeinschaft wird.

Oder als letztes Mittel die Teilungsversteigerung, bei der die Immobilie zum Zwecke der Auseinandersetzung der Gemeinschaft in die öffentliche Versteigerung gegeben wird.

Nach unserer Erfahrung aus vielen erlebten und beratenen Fällen stehen am Ende nach viel Streit oft nur Verlierer am Rande des Spielfelds: Streit, hohe Anwaltskosten und eine Immobilie, die im Verkauf nicht den besten Preis erzielt hat.

Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich von Anfang an von einem Experten mit entsprechender Erfahrung beraten und eine Win-Win-Situation für alle Erben erarbeiten.