Steuerfallen beim Immobilienverkauf
Erstgespräch mit einem Ehepaar aus München:
Der Mann hat vor acht Jahren ein Grundstück mit Altbestand in München geerbt. Der Verkauf soll so schnell wie möglich mit unserer Unterstützung gestartet werden.
Neben der Prüfung und Bewertung der zu verkaufenden Immobilie, werfen wir auch immer einen Blick auf die steuerlichen Auswirkungen.
Wer ein Haus oder eine Wohnung verkauft, muss Spekulationssteuer bezahlen. Die Spekulationssteuer wird nicht fällig, wenn Sie die Immobilie seit mindestens zehn Jahren besitzen oder im Jahr des Verkaufs sowie in den zwei vorherigen Jahren selbst darin gewohnt haben.
Einkommensteuerlich sah es hier auf den ersten Blick problemlos aus. Der Erbe übernimmt – sehr grob gesprochen – die Besitzzeit des Voreigentümers und das wären hier 30 Jahre gewesen.
Wir haben detaillierter nachgefragt:
Es stellte sich heraus, dass das Grundstück zwar Teil eines Erbes war, aber im Rahmen einer Erbauseinandersetzung mit einem anderen Erben getauscht und ein Teil entgeltlich erworben wurde,
Eindeutig ein Fall für einen auf Erbschaftsteuer spezialisierten Anwalt aus unserem Netzwerk. Die rechtliche Prüfung ergab, dass ein Verkauf zum jetzigen Zeitpunkt rund 150.000 Euro an Einkommensteuer auslösen würde.
Der 360° Blick hat sich für unseren Kunden bezahlt gemacht: Die Einkommensteuer konnte hier vermieden werden, indem man den Verkauf erst in 2 Jahren angeht.